Hier verkaufen wir das Kältemittel R600 in einer handlichen nachfüllbaren Flasche, optimal für den schnellen Mobilen Einsatz z.B. für Kühlschränke, Zellen oder ähnlichen Anlagen die mit R600 betrieben werden.
- Füllgewicht 2000g R600 Kältemittel
- Voulumen der Flasche 4,8 Liter
- Anschluss 21,8 x 1 1/14 Linksgewinde
- Gewicht ca. 6,0 Kg
- Die Flasche ist neu
- Die Flasche geht nach dem Kauf in Ihr Eigentum über
Wenn wie in diesem Fall die Flaschen mit Brennbarem Kältemittel gefüllt sind, sind die Flaschen ROT Lackiert um eine Verwechslung aus zu schließen .
Achtung : Diese Flaschen werden nach Lieferung nicht mehr zurück genommen, also keine Rücknahme auf diesen Artikel
Hinweise zum Thema Zertifizierung von Kälte- Klima Fachbetrieben und der Zertifizierung von Personal / Nachweis Zertifizierung gemäß F- Gase Verordnung ( EG ) 517/2014 zum Bezug von Kältemittel
Seit dem 04.Juli 2009 besteht gemäß § 5 der Chemikalien Klimaschutz V die Pflicht einer Zertifizierung des Personals, welches Arbeiten an Kälte-Klimaanlagen ausführt, die F- Gase als Kältemittel enthalten.
Je nach Ausbildungsstand werden die Zertifikate von Kategorie 1 bis 4 vergeben, die dann in entsprechendem Umfang die Arbeiten an den Anlagen erlauben.
Kategorie 1 ist dabei die höchst mögliche Kategorie, die ohne Füllmengenbegrenzung alle Tätigkeiten an den Anlagen zulässt. Entsprechende Anträge können bei der Innung oder der Handwerkkammer eingereicht werden.
Weiter besteht die Möglichkeit einer Betriebszertifizierung gemäß § 6 der Chemikalien Klimaschutz V. Hier wird dann der gesamte Betrieb zertifiziert unter Angabe des Fachpersonal ( deren persönlichen Zertifikaten) sowie Angaben zu dem in der Firma vorhanden Equipments zur Ausführung von Dichtheitsprüfung etc. Diese Zertifikate werden von den jeweiligen Landesämtern für Umwelt ausgestellt.
Ab dem 01.01.2015 müssen gemäß der neuen F- Gase Verordnung ( EG) 517 – 2014 Kälte-Klima Fachbetriebe entweder durch die Vorlage der persönlichen Zertifikate der Mitarbeiter oder des Betriebszertifikates nachweisen, dass eine Berechtigung zum Bezug von Kältemitteln die fluorierte Treibhausgase vorhanden ist. Ansonsten darf keine Lieferung von Kältemittel erfolgen.
Händler sind von dieser Pflicht ausgenommen, hier muss nur beim Lieferanten des Kältemittels einer Erklärung vorliegen, dass das Kältemittel nur als Handelsware dient. Allerdings besteht hier wieder die Pflicht, entsprechend von den jeweiligen Kunden die entsprechende Zertifizierungen einzuholen.
Hersteller von Kälte- Klima Geräten sind ebenfalls von der Notwendigkeit der Zertifizierung ausgenommen. Auch hier ist jedoch für den Bezug des Kältemittels eine entsprechende Erklärung in Bezug auf die Tätigkeit als Hersteller notwendig.