4,8 Liter Eigentumsflasche mit Wunschfüllung oder als Leerflasche
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Die Flaschen haben ein Nennvolumen von 4,8 Liter und können je nach Kältemittelsorte mit bis zu 4,5 Kg befüllt werden.
Die Flaschen werden mit einem 7/16" UNF (1/4" SAE) Anschluss ausgeliefert
außer die Flaschen sind mit den Brennbaren Kältemittel wie R600 / R290 / R1234yf/ R32 befüllt , die werden mit einem 21,8mm x 1 1/14 links Gewinde geliefert und sind komplett ROT ( hier wird ein Adapter mit Linksgewinde benötigt, auch bei uns erhältlich, um auf dem normalen Kältemittelschlauch 1/4" SAE /7/16" UNF Anschließen zu können )
TÜV und GS geprüft bis 48 bar
Kein Fernost-Produkt
Tara (Leer) Gewicht 3,8 - 4 Kg.
Sie bekommen diese Flaschen bei uns Gefüllt mit:
R134a |
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Füllmenge 4,5 Kg
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R404A |
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Füllmenge 4,0 Kg
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R507 |
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Füllmenge 4,0 Kg
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R422D |
Ersatz für R22 |
Füllmenge 4,0 Kg
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R417A |
Ersatz für R22 |
Füllmenge 4,0 Kg
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R437A |
Ersatz für R12 |
Füllmenge 4,0 Kg
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R600 |
brennbar |
Füllmenge 2,0 Kg
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R290 |
brennbar |
Füllmenge 2,0 Kg
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R32 |
brennbar
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Füllmenge 3,5 Kg
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R1234yf |
brennbar |
Füllmenge 2,0 Kg
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R410A |
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Füllmenge 4,0 Kg
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R449A |
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Füllmenge 4,0 Kg
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R407C |
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Füllmenge 4,2 Kg
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Lieferumfang:
- gewünschte Flasche gefüllt oder als Leerflsche
ACHTUNG OHNE ZERTIFIZIERUNG KEINE WARE
Hinweise zum Thema Zertifizierung von Kälte- Klima Fachbetrieben und der Zertifizierung von Personal / Nachweis Zertifizierung gemäß F- Gase Verordnung ( EG ) 517/2014 zum Bezug von Kältemittel
Seit dem 04.Juli 2009 besteht gemäß § 5 der Chemikalien Klimaschutz V die Pflicht einer Zertifizierung des Personals, welches Arbeiten an Kälte-Klimaanlagen ausführt, die F- Gase als Kältemittel enthalten.
Je nach Ausbildungsstand werden die Zertifikate von Kategorie 1 bis 4 vergeben, die dann in entsprechendem Umfang die Arbeiten an den Anlagen erlauben.
Kategorie 1 ist dabei die höchst mögliche Kategorie, die ohne Füllmengenbegrenzung alle Tätigkeiten an den Anlagen zulässt. Entsprechende Anträge können bei der Innung oder der Handwerkkammer eingereicht werden.
Weiter besteht die Möglichkeit einer Betriebszertifizierung gemäß § 6 der Chemikalien Klimaschutz V. Hier wird dann der gesamte Betrieb zertifiziert unter Angabe des Fachpersonal ( deren persönlichen Zertifikaten) sowie Angaben zu dem in der Firma vorhanden Equipments zur Ausführung von Dichtheitsprüfung etc. Diese Zertifikate werden von den jeweiligen Landesämtern für Umwelt ausgestellt.
Ab dem 01.01.2015 müssen gemäß der neuen F- Gase Verordnung ( EG) 517 – 2014 Kälte-Klima Fachbetriebe entweder durch die Vorlage der persönlichen Zertifikate der Mitarbeiter oder des Betriebszertifikates nachweisen, dass eine Berechtigung zum Bezug von Kältemitteln die fluorierte Treibhausgase vorhanden ist. Ansonsten darf keine Lieferung von Kältemittel erfolgen.
Händler sind von dieser Pflicht ausgenommen, hier muss nur beim Lieferanten des Kältemittels einer Erklärung vorliegen, dass das Kältemittel nur als Handelsware dient. Allerdings besteht hier wieder die Pflicht, entsprechend von den jeweiligen Kunden die entsprechende Zertifizierungen einzuholen.
Hersteller von Kälte- Klima Geräten sind ebenfalls von der Notwendigkeit der Zertifizierung ausgenommen. Auch hier ist jedoch für den Bezug des Kältemittels eine entsprechende Erklärung in Bezug auf die Tätigkeit als Hersteller notwendig.
ACHTUNG:
EINE RÜCKNAHME DIESER WARE IST ABSOLUT AUSGESCHLOSSEN DA ES EIN HYGIENE ARTIKEL IST UND KEINER MEHR DEN INHALT DER FLASCHE NACH VERSAND PRÜFEN/BESTIMMEN KANN UND KEIN KUNDE MÖCHTE UNGEPRÜFTE WARE ERHALTEN