12,5 Liter Mehrweg Eigentumsflaschen mit Wunschfüllung oder als Leerflasche.
- Nennvolumen: 12,5 Liter
- Einzelventilflaschen: 21,8 x 1 1/14 Anschluss mit Rechts- oder Linksgewinde (Brennbar)
- Doppelventilflaschen: 2 x 7/16“ UNF (1/4" SAE) Anschluss
- 10 Jahren TÜV
- GS und Tüv geprüft bis 48 Bar.
Achtung: es handelt sich hier um KEIN China Produkt
Füllmengen:
Kältemittelsorte |
Füllmenge (Flasche) |
brennbar/nicht brennbar |
Ersatz für: |
R32 |
9 Kg |
brennbar |
|
R134a |
12 Kg |
nicht brennbar |
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R404A |
10 Kg |
nicht brennbar |
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R407C |
11 Kg |
nicht brennbar |
|
R407h |
10 Kg |
nicht brennbar |
R404A |
R410A |
10 Kg |
nicht brennbar |
|
R417A |
10 Kg |
nicht brennbar |
R22 |
R422D |
10 Kg |
nicht brennbar |
R22 |
R437A |
10 Kg |
nicht brennbar |
R12, R413A |
R448A |
10 Kg |
nicht brennbar |
R404A |
R449A |
10 Kg |
nicht brennbar |
R404A |
R507 |
10 Kg |
nicht brennbar |
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R1234yf |
5 Kg |
brennbar |
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R600a |
5 Kg |
brennbar |
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R290 |
5 Kg |
brennbar |
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Wichtig : hier besteht KEIN Rückgaberecht da es sich hier um einen Hygene Artikel handelt und jeder Kunde nur geprüfte Ware erhalten darf, wir jedoch nicht jede zurück geschickte Flasche erneut prüfen können !
Hinweise zum Thema Zertifizierung von Kälte- Klima Fachbetrieben und der Zertifizierung von Personal / Nachweis Zertifizierung gemäß F- Gase Verordnung ( EG ) 517/2014 zum Bezug von Kältemittel
Seit dem 04.Juli 2009 besteht gemäß § 5 der Chemikalien Klimaschutz V die Pflicht einer Zertifizierung des Personals, welches Arbeiten an Kälte-Klimaanlagen ausführt, die F- Gase als Kältemittel enthalten. Je nach Ausbildungsstand werden die Zertifikate von Kategorie 1 bis 4 vergeben, die dann in entsprechendem Umfang die Arbeiten an den Anlagen erlauben.Kategorie 1 ist dabei die höchst mögliche Kategorie, die ohne Füllmengenbegrenzung alle Tätigkeiten an den Anlagen zulässt. Entsprechende Anträge können bei der
Innung oder der Handwerkkammer eingereicht werden.
Weiter besteht die Möglichkeit einer Betriebszertifizierung gemäß § 6 der Chemikalien Klimaschutz V. Hier wird dann der gesamte Betrieb zertifiziert unter Angabe des Fachpersonal ( deren persönlichen Zertifikaten) sowie Angaben zu dem in der Firma vorhanden Equipments zur Ausführung von Dichtheitsprüfung etc. Diese Zertifikate werden von den jeweiligen Landesämtern für Umwelt ausgestellt.
Ab dem 01.01.2015 müssen gemäß der neuen F- Gase Verordnung ( EG) 517 – 2014 Kälte-Klima Fachbetriebe entweder durch die Vorlage der persönlichen Zertifikate der Mitarbeiter oder des Betriebszertifikates nachweisen, dass eine Berechtigung zum Bezug von Kältemitteln die fluorierte Treibhausgase vorhanden ist. Ansonsten darf keine Lieferung von Kältemittel erfolgen.
Händler sind von dieser Pflicht ausgenommen, hier muss nur beim Lieferanten des Kältemittels einer Erklärung vorliegen, dass das Kältemittel nur als Handelsware dient. Allerdings besteht hier wieder die Pflicht, entsprechend von den jeweiligen Kunden die entsprechende Zertifizierungen einzuholen.
Hersteller von Kälte- Klima Geräten sind ebenfalls von der Notwendigkeit der Zertifizierung ausgenommen. Auch hier ist jedoch für den Bezug des Kältemittels eine entsprechende Erklärung in Bezug auf die Tätigkeit als Hersteller notwendig.
Keine Abmahnung ohne Kontakt
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen nicht Beachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.